Presseerklärung des BUND (Kreisgruppe Neustadt und Landesverband Rheinland-Pfalz) vom 05.02.2020:
Als BUND bedauern wir die Entscheidung des OVG Koblenz vom 16. Januar 2020, weil dadurch mehrere Chancen vertan wurden.
-Die Chance auf den Erhalt eines alten Baumbestandes.
-Die Chance auf ein modernes, nach aktuellen Erkenntnissen konzipiertes Neubaugebiet.
-Die Chance für ein wegweisendes städtebauliches Konzept für unsere Region.
Die Tatsache, dass bei Oberbürgermeister Marc Weigel nach seiner Angabe fast 2000 Postkarten von Bürger*innen für den Erhalt der Linden eingegangen waren, zeigt, dass wir mit unserer Sicht der Dinge nicht alleine stehen.
Immerhin haben wir Modifikationen des Bebauungsplanes erwirken können, dahingehend, dass größere Bäume zu pflanzen sind. Außerdem hat eine Sensibilisierung für eine umweltgerechte Vorbereitung und Bebauung des Geländes stattgefunden.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zeigt, dass die Gesetzgebung nicht auf die Herausforderungen des Klimaschutzes vorbereitet ist. Hier besteht dringend Änderungsbedarf. Klimaschutzfragen müssen gleichberechtigt zu Umwelt- und Artenschutz aufgenommen werden.
Leider ist das Gericht auch nicht unserer Auffassung gefolgt, dass die gesamten Bautätigkeiten, Einfluss auf das Naturschutzgebiet nehmen.
Weiterhin wird das FFH-Gebiet nicht berücksichtigt.
Jetzt sind Bau- und Umweltabteilung der Stadt Neustadt in der Pflicht, die Bautätigkeiten zu überwachen und jede zusätzliche Einschränkung für die Natur und Umwelt zu vermeiden.
Der BUND wird sich in Neustadt weiterhin in umweltrelevante Themen einmischen und aktiv an einer lebenswerten Stadt mitwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Scherrer
BUND Kreisgruppe