BUND Kreisgruppe Neustadt

Insektenschutzpaket der Bundesregierung

01. März 2022

- Radiobeitrag auf der Antenne Pfalz, aus einem Interview mit Charlotte Reuter (Dipl.-Biol. Charlotte Reutter, Referentin für Naturschutz, BUND RLP) -

Fragestellungen: Welche Änderungen treten für den Insektenschutz in Kraft?

Sieht der BUND darin einen sinnvollen Schutz oder bloß auf dem Papier?

Warum ist die Schonfrist fürs Heckenschneiden sinnvoll?

 

Das Insektenschutzpaket der Bundesregierung ist ein dringend notwendiger Schritt in die richtige Richtung und beinhaltet zumindest einige wichtige Maßnahmen gegen das aktuelle massive Insektensterben, auch wenn das Ganze leider nicht ausreichend ist, um eine wirkliche Trendwende zu erwirken.

 

Gut ist zB, dass weitere Biotope unter Schutz gestellt und einige bestimmte Wirkstoffe und Pestizide in Schutzgebieten verboten werden oder die Lichtverschmutzung reguliert wird. Außerdem gibt es verschiedene Ausgleichszahlungen, die Landwirte abrufen können, wenn die neuen Regelungen für sie zu Einschränkungen führen.

 

Bei genauerer Betrachtung sind viele der Regelungen aber sehr unbefriedigend aus Sicht des Insektenschutzes. Beispielsweise werden in Naturschutzgebieten und vergleichbaren Schutzgebieten nur Herbizide und bestimmte Insektizide verboten. Dies gilt auch für die europarechtlich geschützten FFH-Gebiete, allerdings sind hier Obst-, Gemüse- und Weinbau und andere Kulturen von den Regelungen ausgenommen, so dass letztlich die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln nur einen verschwindend geringen Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland betreffen wird. Generell gibt es viel zu weitgehende Ausnahmeregelungen für Pestizidanwendungen in landwirtschaftlichen Kulturen in Naturschutzgebieten.

 

Das massenhafte Sterben von Insekten ist nach wie vor eine große Herausforderung, bei der letztlich wir alle gefordert sind. Wir müssen giftfreie Rückzugsräume schaffen. Auch alle Menschen, die einen Garten oder einen Balkon besitzen, können durch eine insektenfreundliche Gestaltung einen Beitrag zum Schutz unserer Insekten und damit auch der insektenfressenden Vögel leisten. Das Heckenschnittverbot ab dem 1. März soll die Brutvögel, aber auch andere Tiere wie Säugetiere oder Amphibien schützen, die im Frühling im Schutz der Hecken ihren Nachwuchs großziehen.

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