BUND Kreisgruppe Neustadt

Achtung: Schützt unser Wasser!

Juli '22: Die SGD-Süd stellt die Ablehnung der Erhöhung der Wasserentnahme aus dem Ordenswald in Aussicht. März '22: Die SGD-Süd hat die Verkleinerung des Wasserschutzgebiets entschieden.

Erhöhung der Entnahme von Wasser aus den Brunnen im Ordenswald

 (BUND Neustadt)

Stand 19. Juli 22: Die SGD Süd stellt eine Ablehnung des geplanten 'Langzeitpumpversuchs' in Aussicht. Dies wurde in der heutigen Stadtratssitzung bekannt. Nun warten wir auf den offiziellen Ablehnungsbescheid. Wir vom BUND sehen hiermit unsere Bedenken bestätigt, die wir in zahlreichen Schreiben u.a. den Oberbürgermeister Neustadt, den SGD Süd Präsidenten, den Fachbeirat Naturschutz, den Umweltausschuss und das Umweltdezernat Neustadt kundgetan haben. Der BUND begrüßt die Ablehnung des Antrags der Stadtwerke ausdrücklich. Man sollte bestehende Anlagen pflegen und sanieren (u.a. die Sattelmühle) und muss das Trinkwasser intelligent und sparsam einsetzen.

Hier geht es zum Rheinpfalz-Artikel zum Thema.

 (BUND Neustadt / Der Ordenswald zeigt bereits deutlich Trockenschäden. Beispiel: Birken fallen auch ohne Windeinwirkung um, weil sie aufgrund der mehrjährigen Trockenheit zu geschwächt sind - so geschehen bei der öffentlichen Exkursion mit Revierförster Jens Bramenkamp im September 2021.)

Stand Juni 2022: Anfang April ging unsere Pressemitteilung zum geplanten 'Langzeitpumpversuch' bzw. zur Erhöhung der Wasserentnahme aus den Brunnen im Ordenswald an die lokale Presse.

Nicht nur der BUND Neustadt, sondern auch das Forstamt Haardt und die Obere Naturschutzbehörde sehen die geplante probeweise Steigerung der Wasserentnahme aus dem Ordenswald von 3,5 Mio m3 auf 4 Mio m3 höchst kritisch. Vor allem, weil keine volle Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgte. Von den bereits bekannten Schäden durch Trockenheit im Ordenswald und Klimawandel einmal abgesehen gibt es deshalb gute Gründe, dieses behördeninterne Verfahren bekannt zu machen und eine volle Umweltverträglichkeitsprüfung zu fordern. 

Eine wichtige Fragestellung ist, da dies als 'Langzeitpumpversuch' deklariert ist - was tut man, wenn der 'Versuch' schief gegangen ist (sprich, es stellt sich heraus dass die Mehrentnahme von Wasser für den Wald schädlich ist)?

Hier geht es zum Artikel in der Rheinpfalz BUND kritisert Stadtwerke. Leider wurde hier nicht erwähnt, dass bisher keine volle Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgte.

Hier geht es zum Radiobeitrag auf Antenne Pfalz Landau.

Die Entscheidung fiel - Stellungnahme des BUND Vorstands Neustadt

Die SGD Süd hat die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes mit dem verkleinerten Gebiet von 13km2 beschlossen. Hier geht es zur Begründung der SGD Süd.

Hier ist unsere offizielle Stellungnahme/Pressemitteilung zur Verkleinerung des WSG.

Im folgenden die selben Punkte verkürzt dargestellt:

Mit einer Verkleinerung des Wasserschutzgebiets auf 13km2 gibt Neustadt den rechtlichen Schutz des Grundwassers dort auf, wo es entsteht. Denn das Grundwasser wird größtenteils durch die Flächen gebildet, die außerhalb des verkleinerten WSG liegen (siehe Karte unten). Diese Flächen sind nitratbelastet mit leicht steigender Tendenz. Zudem planen die Stadtwerke, die Grundwasserentnahme zu erhöhen (was die Gebietswasserbilanz für so ein kleines Gebiet nicht hergibt - man darf nur so viel Wasser aus einem Gebiet entnehmen wie neu gebildet werden kann). Auch ist die neue Rechtsverordnung, auf der das verkleinerte WSG basiert, extrem abgeschwächt formuliert (Industrie mit wassergefährdenden Prozessen ist nicht mehr ausgeschlossen).

Klimawandel bzw. eine ungünstige Grundwasserneubildungsprognose kommen auch dazu.

Man darf die Grundwasserneubildung und den Grundwasserschutz nicht trennen!

Das Schutzkonzept in der Begründung der SGD Süd basiert zum Teil auf einer (noch nicht getroffenen) freiwilligen Vereinbarungen mit den Landwirten und Winzern.  

Zusätzlich liegt eine große Fläche, die laut Stadtverwaltung als Wohnbaugebiet vorgesehen werden soll, außerhalb des kleinen WSG. Wenn die Bebauung kommt, führt dies wiederum zu mehr Bodenversiegelung, sprich, weniger Grundwasserbildung. Ohne den Status eines Wasserschutzgebiets gäbe es nicht die ausreichenden grundwasserschonenden Auflagen hinsichtlich Flächenversiegelung und dem Bau der Gebäude.

Eine Entscheidung für das kleinere WSG ist die Entscheidung für das Verlassen des Vorsorgeprinzips hin zum Nachsorgeprinzip, was mittel- und langfristig teurer sein könnte als wenn man das WSG wie 2015 vorgeschlagen auf 25km2 festgelegt hätte, gemäß der Technischen Regel. Aus den oben genannten Gründen ist der BUND weiterhin gegen die Verkleinerung des WSG.

Stadtrat am 15. Februar - nicht zu Wort gekommen

Diese Karte zeigt die Grundwasserneubildung für Neustadt. Die gelbe Linie begrenzt das Grundwassereinzugsgebiet (25 km2) bzw. das große Wasserschutzgebiet mit der Schutzzone III B. In dieser Zone wird mengenmäßig das meiste Grundwasser gebildet (blau, lila und grün markierte Flächen), da der Boden hier durchlässiger ist und das meiste Wasser in den unteren Grundwasserleiter versickert. Genau hier müsste das Grundwasser rechtlich sehr gut geschützt werden, aber diese Fläche ist bei einem verkleinerten Wasserschutzgebiet (14 km2) außen vor. Die hellgrün umrandeten Flächen sind NW-03 (Bebauungsgebiet Hambach, im Grain) und NW-13 (Gewerbegebiet Lachen-Speyerdorf, Westlich der Autobahn; 70 ha), die Neustadt im Juli 2021 zusätzlich für den Regionalplan angemeldet hat. Die Fläche NW-13 ist zu etwa einem Drittel außerhalb des kleinen WSG. Diese geplante großflächige Bodenversiegelung würde die Grundwasserneubildung verringern. Ohne den Status eines Wasserschutzgebiets gäbe es keine grundwasserschonenden Auflagen hinsichtlich Flächenversiegelung und dem Bau der Gebäude.  (BCE und BUND NW)

Unser Offener Brief und Faktencheck aus November '21 haben dazu geführt, dass das Thema Verkleinerung des Wasserschutzgebiets wieder dem Stadtrat vorgestellt wurde.

Hier ist eine Zusammenfassung der Problematik um die Verkleinerung des WSG.

Am 15. Februar wurde der BUND Faktencheck zum WSG in der Stadtratssitzung vorgestellt. Diese fand virtuell statt, jeder konnte zusehen. Vom BUND war Dr. Holger Schindler vom Landesverband und die Vorsitzende der Kreisgruppe Neustadt eingeladen, sowie als unabhängiger Experte Herr Dr. Hans Jürgen Hahn von der Universität Koblenz Landau.

Die ernüchternde Realität ist, dass unser Faktencheck und die Antwort der Stadt vorgestellt wurden, ohne dass der BUND zu Wort kam. So blieben teilweise nicht stichhaltige Argumente der Pro-Kleines-WSG-Seite im Raum stehen. Äußerungen von mehreren Stadträten zeigten, dass die Punkte des BUND nicht in den Köpfen der Stadträte angekommen sind (u.a. beriefen sie sich darauf, dass sie sich doch vor Jahren schon bei der IHK und der Landwirtschaft über das Thema informiert hatten und doch alle Fragen geklärt seien!). Wir hatten keine Chance, einfach und klar darzustellen, dass die Flächen, die in einem verkleinerten WSG ungeschützt sind, mengenmäßig das meiste Grundwasser bilden. Anders gesagt, der rechtliche Schutz der grundwasserbildenden Flächen würde aufgegeben bzw. nicht kommen.

Hier geht es zur Antwort der Stadt auf unseren Faktencheck (aus Dezember 2021). Wir beraten uns noch intern über die nächsten Schritte, können aber bereits sagen, dass die Antwort nicht befriedigend ist, da viele unserer Argumente gegen die Verkleinerung des WSG nicht aufgegriffen werden und einige Argumente nicht zufriedenstellend beantwortet sind.

Warten auf die Entscheidung der SGD Süd (Nov '21)

 (BUND NW)

Die SGD Süd wird bis Ende Februar 2022 darüber entscheiden, ob sie dem Antrag zur Verkleinerung des Wasserschutzgebiets Ordenswald zustimmt oder diese ablehnt. Wir vom BUND Neustadt haben am 11. November 21 in Form eines Faktenchecks einen Appell an die Stadtspitze und die SGD Süd gerichtet, das Thema erneut dem Stadtrat vorzustellen bzw. der Verkleinerung nicht zuzustimmen. Hier geht es zu unserem Faktencheck.

Auszug aus dem Faktencheck:

Fazit des BUND Neustadt

Laut § 48 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) wird der Besorgnisgrundsatz ohne Not verlassen, wenn das Wasserschutzgebiet nicht das nach W101 (Technische Regel) übliche Grundwassereinzugsgebiet umfasst.

Die Gründe, die für die Verkleinerung des Schutzgebietes sprachen, sind mit den hier aufgeführten Gegen-argumenten weitgehend widerlegt.

Grundsätzlich ist die Datenlage, auf Basis derer der Stadtrat 2016 die Verkleinerung des WSG Ordenswald forderte, veraltet. Und es wurden einige Falschaussagen in der Vergangenheit getätigt, auf Basis derer der Stadtrat die Verkleinerung des WSG gefordert hatte.

Wir halten es deshalb für unerlässlich, dass das Thema mit aktualisierter Datenlage im Stadtrat noch einmal diskutiert wird (siehe auch unser Antrag beim Erörterungstermin am 14. September 2021, Quelle #19), mit aktuellen Messwerten und entsprechenden Interpretationen, sowie im Zusammenhang mit allen oben aufgelisteten Argumenten, die der Aufklärung des Sachverhaltes dienen sollen.

Wir fordern aus allen oben genannten Gründen, dass sich die SGD Süd gegen die Verkleinerung des Wasserschutzgebietes Ordenswald entscheidet.

September 2021: Erörterungstermin, und was jetzt?

 (BUND NW)

Am 14. September 2021 lud die SGD Süd alle Bürger*innen, die Eingaben gegen den Antrag der Stadtwerke zur Verkleinerung des Wasserschutzgebietes gemacht hatten, zu einem Eröterungstermin ein. 

Wir als BUND haben mehrere Prüfanträge für die SGD eingegeben, deren Ergebnisse voraussichtlich gegen ein verkleinertes WSG sprechen werden. Ebenso nahmen wir an der Diskussion teil und stellten Fragen, die zum größten Teil direkt beantwortet wurden. Einige Antworten brachten neue Erkenntnisse, die wir zusammen mit falschen Annahmen und Aussagen aus 2016 einem Faktencheck unterzogen haben (siehe aktuellste Meldung oben). 

Nun liegt es an der SGD Süd, den Antrag zur Verkleinerung des WSG zu prüfen und die Öffentlichkeit wieder zu informieren.

Der BUND machte sich im Anschluss an den Erörterungstermin gegen die Verkleinerung des WSG stark. Wir forderten, dass die SGD Süd diesem Antrag nicht zustimmt und dass der Stadtrat neu über das Thema entscheidet und haben dies u. a. in der Rede am Kimastreik am 24. September kundgetan.

2020: Was nach der Eingabefrist geschah

 (BCE Björnsen Beratende Ingenieure)

Bis zum Ende der Eingabefrist im August waren 51 Eingaben zum Thema Wasserschutzgebiet bei der SGD Süd eingegangen. Die SGD Süd kommunizierte, dass alle, die Einwendungen vorgelegt haben, sowie die Stadtwerke, zu einem Erörterungstermin eingeladen werden. Mehr dazu im Rheinpfalz-Artikel vom 10. September.

Am 23. September fand der öffentliche Ausschus für Natur und Umweltschutz statt, der u.a. das Thema Wasserschutzgebiet Ordenswald auf der Agenda hatte. Grundlage war die Stellungnahme der Stadt vom 13.05.2020.

Fachexperten vom Planungsbüro BCE, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) wie auch der Stadtwerke Neustadt standen für Fragen zur Verfügung. 

Näheres hierzu im Rheinpfalz-Artikel vom 25. Septeber. Nach Meinung des BUND fehlt in dem Artikel der Hinweis auf den Besorgnisgrundsatz, der vom BUND kommuniziert wurde (siehe u.a. auf dieser Seite ganz unten).

Am 27. Oktober '20 tagte der Umweltausschuss im Ratssaal im Rathaus.  Einladung

Am 3. November plante der Stadtrat Neustadt, eine Stellungnahme zu beiden Wasserschutzgebieten abzugeben. 

Der BUND forderte, das Thema in allen Bereichen transparent zu behandeln und forderte eine öffentliche Bürgerversammlung zu diesem wichtigen Thema!

2020: Schützt unser Wasser!

Die SGD-Süd plant, das Wasserschutzgebiet zu halbieren - wir fordern eine öffentliche Diskussion!

Im Frühjahr 2020 wurde bekannt, dass die Stadtweke einen Antrag auf eine Verkleinerung des geplanten Wasserschutzgebietes bei der SGD Süd eingereicht haben.

Jeder Bürger konnte bis zum 25. August 2020 Eingaben gegen die geplante 'fast Halbierung' des Grundwasserschutzgebietes machen. Unser Tipp war:

Einfach unsere Textbausteine aufmachen, mit den eigenen Daten befüllen und per E-Mail an poststelle.sgdsued(at)poststelle.rlp.de (und/oder an die Adresse der Stadtverwaltung, siehe Textbausteine) schicken.

Hier findet Ihr:

Im Folgenden Aspekte/Gedanken des BUND Regionalbeauftragten Rheinland-Pfalz, Landesvorstand BUND Rheinland-Pfalz, Dr. Holger Schindler:

  • Der Besorgnisgrundsatz nach § 48 Reinhaltung von Grundwasser (Wasserhaushaltsgesetz) steht hier im Vordergrund. 
  • Für die Wasserversorgung ist das Schutzgut Trink-/Grundwasser besonders wichtig, gerade weil dort Intensivlandwirtschaft mit hohen Dünger- und Pestizidgaben stattfindet und auch die Entnahmemenge um 500.000 m3/Jahr erhöht werden soll.
  • Mit der Druckumkehr mit folgender Infiltration durch Klimawandel u. weitere anthropogenen Faktoren steigt das Risiko, dass Schadstoffe in Richtung Entnahmebrunnen gesaugt werden.

Vor diesen Hintergründen ist die Verkleinerung des Wasserschutzgebietes fachlich gar nicht nachvollziehbar, das Schutz-/Allgemeingut Trinkwasser wird wegen Rücksicht auf wenige Landwirte vernachlässigt und der Besorgnisgrundsatz ohne Not verlassen und dieses Risiko in Kauf genommen. Der rechtlich klar abgesicherte Grundwasserschutz wird aufgegeben zugunsten unsicherer Zusagen bzgl. einer freiwilligen Extensivierung.

Dokumente 2023 (WSG)

Quelle: SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz. Offenlegung bis 31.08.2023

Grundwassergewinnung Ordenswald 20019-2022, BCE

Bericht Ordenswald Nr. 14, Natur u. Raum, Römerberg

A Anlage Niederschlagshöhen 1991-2022 NW Mu0bach, BCE

B Gesamt Anlagen, BCE